Nutzungsbedingungen für die Anmeldung zum Partnerprogramm von REISS AUS
1. Inhalt des Partnerprogramms
Die Tätigkeit des Partners beschränkt sich ausschließlich darauf, potentielle Neukunden auf REISS AUS und die dazugehörigen Websites http://aroundtheworldticket.de und http://aroundtheworldticket.de/family aufmerksam zu machen. Er führt weder eine direkte Vermittlung der Leistungen noch eine Beratung zu diesen durch. Als Gegenleistung erhält der Partner eine Provision auf bestimmte Leistungen, die der geworbene Neukunde gebucht hat.
2. Bonus-Code und Partner-Link
Für die Identifikation des Partners durch REISS AUS wird nach Vertragsabschluss ein individueller, einmaliger Bonus-Code von REISS AUS an den Partner vergeben. Zusätzlich dazu erhält der Partner einen individuellen Partner-Link.
Bonus Code
Der Bonus-Code muss bei Buchung vom Neukunden angeben werden. Nur dann kann die Zuordnung zwischen Partner und Neukunden erfolgen und eine Provision generiert werden werden, falls der Neukunde nicht zusätzlich über den Partner-Link innerhalb der letzten 180 Tage zu REISS AUS gekommen ist. Nachträgliche Verrechnungen von Bonus-Codes nach abgeschlossenen Buchungen sind nicht möglich.
WICHTIG: Der Bonus-Code darf nicht im Internet publiziert werden und ist nur für die „offline“-Weitergabe vorgesehen, z.B. mündlich oder schriftlich. Für Online-Verweise auf REISS AUS ist ausschließlich der Partner-Link zu benutzen.
Partner-Link
Bei Verwendung des Partner-Links wird im benutzen Browsers des Users ein Cookie gesetzt (Laufzeit 180 Tage). Dieser Cookie sorgt dafür, dass bei einer Buchung innerhalb von 180 Tagen nach Link-Klick eine Verbindung zwischen Partner und Neukunden hergestellt werden kann, auch ohne Verwendung eines Bonus-Codes, und eine Provision generiert wird.
Partner-Buchungen sind nicht verprovisionierbar, wenn es sich bei den Neukunden um mit dem Partner reisende Personen oder Mitglieder des REISS AUS-Partnerprogramms handelt.
3. Vergütung
Der Partner erhält eine Provision für die erfolgreiche Vermittlung von Neukunden an REISS AUS. Diese Provision entfällt auf folgende Leistungen und staffelt sich wie folgt:
Pro Flugticket über 2000,00 €: | 50,00 € Provision |
Pro Flugticket bis 2000,00 €: | 30,00 € Provision |
Pro Flugticket bis 1500,00 €: | 20,00 € Provision |
Flugtickets unter 1000,00 €: | 15,00 € Provision |
Vermittlung Touristenvisum: | 3,00 € Provision |
Vermittlung Working Holiday Visum: | 7,00 € Provision |
Versicherungsleistungen: | 5% Provision |
Intensives Beratungsgespräch: | 10 % Provision |
Auslösend für die Provision ist der Abschluss einer Buchung durch Neukunden bei REISS AUS, der auf die Tätigkeit des Partners nach § 1 zurückzuführen ist. Dies erfolgt durch die Verwendung des Bonus-Codes oder Partner-Links durch den Neukunden. Ferner muss der Neukunde alle offenen Rechnungen dieser Buchung beglichen haben.
Der Partner wird von REISS AUS über jede verprovisionierbare Buchung informiert. Neben der Höhe der Provision wird dem Partner außerdem der aktuelle Stand der Gesamtprovision mitgeteilt.
4. Auszahlung
Die Auszahlung der Provisionen ist vierteljährlich möglich, zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines jeden Jahres, und kann vor dem entsprechendem Datum zu jeder Zeit vom Partner bei REISS AUS angefordert werden. Berücksichtigt werden jeweils die in diesem Quartal mit dem Neukunden abgerechneten Buchungen. Ein etwaiger Einspruch gegen diese Abrechnung muss schriftlich innerhalb eines Monats ab Erhalt der Abrechnung erfolgen, widrigenfalls deren Richtigkeit ausdrücklich und vorbehaltslos anerkannt wird. Später geltend gemachte Einwendungen und Ansprüche auf Provision verfallen.
Quartalsguthaben unter € 50,00 werden mit jenem des Folgequartals ausbezahlt, sollte in diesem die Gesamtprovision auf mindestens 50,00 € steigen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Vergütung ins nächste Quartal übertragen usw. Eine Verzinsung findet nicht statt. Überweisungen erfolgen in Euro. Auslagen und Kosten des Partners werden von REISS AUS nicht erstattet.
Da Versicherungsleistungen vor und während der Reise abgeändert werden können, können Provisionen für diese Leistungen erst NACH Reiseabschluss ausgezahlt werden.
5. Ergänzende Pflichten von REISS AUS
REISS AUS verpflichtet sich, an den durch den Partner geworbenen Neukunden bei Buchung ein „Give-Away“ zu verschicken. REISS AUS informiert den Partner vorab, welches Produkt aktuell an den Neukunden als „Give-Away“ vergeben wird.
REISS AUS verpflichtet sich außerdem, auf Wunsch digitales Werbematerial wie Banner, Grafikdateien (z.B. Logo) o.ä. zur Verfügung zu stellen, wenn in angeforderter Form vorhanden oder mit verhältnismäßigem Aufwand erstellbar.
6. Ergänzende Pflichten des Partners
Der Partner verpflichtet sich, jegliche Publikation des Partner-Links, die über die direkte Weitergabe (z.B. mündlich, per E-Mail, etc.) hinausgeht (z.B. permanente Publizierung auf einer Website, etc.) vorab mit REISS AUS abzustimmen, sollte die angedachte Plattform der Veröffentlichung nicht bei der Anmeldung zum Partnerprogramm angegeben worden sein. Den Bonus-Code im Internet zu publizieren ist nicht erlaubt.
7. Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass der Partner die maßgeblichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten hat. Er muss insbesondere über alle betrieblichen und geschäftlichen Daten, über die er im Rahmen seiner Tätigkeit Kenntnis erlangt, Stillschweigen bewahren. Zudem sind vertrauliche Daten, Informationen und Unterlagen so zu schützen, dass unbefugte Dritte keine Einsicht nehmen können bzw. keinen Zugriff haben. Diese Pflichten sind auch nach Beendigung dieser Vereinbarung einzuhalten.
8. Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit schriftlich mit einer Frist von 5 Werktagen, wobei der Samstag nicht als Werktag gilt, von beiden Parteien gekündigt werden. Nach Ablauf dieser 5 Werktage ist der Partner zur sofortigen Entfernung jeglicher Links zu REISS AUS, sowie Banner und ähnlichem Werbematerial von seiner Website verpflichtet.
Bis zum Ende der Kündigungsfrist getätigte Buchungen werden gemäß den genannten Bestimmungen dieses Vertrages abgewickelt. Sollte ein Restguthaben von unter 50,00 € bestehen, wird dieses entgegen der üblichen Regelung zum Quartalsende ausbezahlt.
9. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Diese Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
Sollte eine Vorschrift dieses Vertrags unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung sowie Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist jeweils Kiel.
Der Partner ist für die Einhaltung der maßgeblichen – insbesondere steuer- und gewerberechtlichen – Vorschriften verantwortlich.